Solar-Einspeisebegrenzung

Solar-Einspeisebegrenzung

Mehr Solar­strom im Netz: EWS setzt die neue natio­nale Ein­spei­se­re­gel ab 2026 um. Sie dämpft Mit­tags­spit­zen, ent­las­tet das Netz und schafft Raum für zusätz­li­che PV-Anla­gen – bei mini­ma­len Ertragseinbussen.

Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine neue gesetz­li­che Rege­lung in Kraft, welche die Ein­spei­se­leis­tung von neuen Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen dau­er­haft auf 70 Pro­zent der instal­lier­ten Modul­leis­tung (kWp DC) begren­zen kann. Ziel ist es, die Strom­netze zu ent­las­ten und kost­spie­lige Netz­aus­bau­ten zu ver­mei­den, sowie mehr Solar­an­la­gen ins bestehende Strom­netz inte­grie­ren zu können. Diese Mass­nahme betrifft neue Anla­gen in der ganzen Schweiz. Bei bestehen­den Anla­gen muss diese Rege­lung umge­setzt werden, wenn der Wech­sel­rich­ter aus­ge­tauscht wird.

Warum wird die Einspeisung begrenzt?

Mit dem star­ken Ausbau der Solar­ener­gie in den letz­ten Jahren stösst das Schwei­zer Strom­netz ins­be­son­dere in den Som­mer­mo­na­ten ver­mehrt an seine Gren­zen. Um die Ver­sor­gungs­si­cher­heit auch in Zukunft zu gewähr­leis­ten, setzt der Bund und die Ver­teil­netz­be­trei­ber auf das soge­nannte NOVA-Prin­zip: Netz-Opti­mie­rung vor Netz-Verstär­kung vor Netz-Ausbau. Die Begren­zung der Ein­spei­se­leis­tung ist eine effek­tive Opti­mie­rungs­mass­nahme, die von allen Ver­teil­netz­be­trei­bern umge­setzt werden darf.

Was bedeutet die 70-%-Regel konkret?

Die Ein­spei­se­leis­tung neuer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen darf ab dem 1. Januar 2026 dau­er­haft auf 70 Pro­zent der instal­lier­ten Modul­leis­tung begrenzt werden. Das bedeutet:

  • Maxi­mal 70 % der instal­lier­ten DC-Leis­tung dürfen ins Netz ein­ge­speist werden.
  • Bis zu 3 % der Jah­res­pro­duk­tion dürfen ohne Ent­schä­di­gung abge­re­gelt werden.
  • Ihr Eigen­ver­brauch bleibt davon unberührt.

Welche Anlagen sind betroffen?

  • Neue Anla­gen ab 1. Januar 2026.
  • Bestehende Anla­gen bei Ände­run­gen, wenn ein neuer Wech­sel­rich­ter instal­liert wird*.

    *Ein Aus­tausch des Wech­sel­rich­ters muss von einem zer­ti­fi­zier­ten Elek­tro- oder Solar­in­stal­la­teur durch­ge­führt werden. 

Technische Umsetzung – Ihre Optionen:

Die Anpas­sung kann ein­fach und effi­zi­ent erfol­gen. Drei Vari­an­ten stehen zur Auswahl:

  1. Dimen­sio­nie­rung des Wech­sel­rich­ters: Eine klei­nere Wech­sel­rich­ter­leis­tung begrenzt die Ein­spei­sung automatisch.
  2. Soft­ware­sei­tige Abrie­ge­lung: Der Wech­sel­rich­ter wird so pro­gram­miert, dass er nicht mehr als 70 % einspeist.
  3. Intel­li­gente Steue­rung (HEMS, z.B. mit Solar­ma­na­ger): Die über­schüs­sige Ener­gie wird gezielt für Eigen­ver­brauch (z. B. Warm­was­ser, Spei­cher) genutzt.

Vor­teile einer intel­li­gen­ten Steuerung:

  • Maxi­mie­rung des Eigenverbrauchs
  • Reduk­tion des Netzeintrags
  • Vor­be­rei­tung auf dyna­mi­sche Stromtarife

Für eine ver­bes­serte Sys­tem­ef­fi­zi­enz und Sta­bi­li­tät sind wei­tere Mass­nah­men im Ein­spei­se­ma­nage­ment bezüg­lich Wirk- und Blind­leis­tung in Abhän­gig­keit der Netz­span­nung emp­foh­len (Län­der­ein­stel­lun­gen Schweiz).

FAQ zur Einspeisebegrenzung

Verliere ich dadurch viel Solarstrom?

Nein. Nur ca. 1 – 2 % Ihrer Jah­res­pro­duk­tion gehen verloren.

Bekomme ich eine Entschädigung?

Nein, solange der Ver­lust unter 3 % liegt.

Muss ich jetzt sofort handeln?

Nur wenn Sie eine neue Anlage planen oder bei einer bestehen­den Anlage den Wech­sel­rich­ter erset­zen müssen.

Wer hilft mir bei der Umsetzung?

Ihre Instal­la­ti­ons­firma berät Sie gerne.

Wer ist davon nicht betroffen?

Fol­gende Anla­gen sind nicht von der Rege­lung betroffen:

  • Solar­an­lage ist klei­ner als 800W (z.B. Balkonkraftwerke)
  • Solar­an­lage hält fol­gen­den Wert bereits ein: PAC/PDC < 0.7
  • Solar­an­lage liegt über 1200m.ü.M.

Netzdienliche Einspeiseregelung: Ist meine Anlage betroffen?

Erklärvideo vom Branchenverband VSE

Die neue Regelung ist eine Chance, Ihre Eigenverbrauchsquote zu steigern und Ihr System zukunftssicher zu machen.

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