Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, welche die Einspeiseleistung von neuen Photovoltaikanlagen dauerhaft auf 70 Prozent der installierten Modulleistung (kWp DC) begrenzen kann. Ziel ist es, die Stromnetze zu entlasten und kostspielige Netzausbauten zu vermeiden, sowie mehr Solaranlagen ins bestehende Stromnetz integrieren zu können. Diese Massnahme betrifft neue Anlagen in der ganzen Schweiz. Bei bestehenden Anlagen muss diese Regelung umgesetzt werden, wenn der Wechselrichter ausgetauscht wird.
Mit dem starken Ausbau der Solarenergie in den letzten Jahren stösst das Schweizer Stromnetz insbesondere in den Sommermonaten vermehrt an seine Grenzen. Um die Versorgungssicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten, setzt der Bund und die Verteilnetzbetreiber auf das sogenannte NOVA-Prinzip: Netz-Optimierung vor Netz-Verstärkung vor Netz-Ausbau. Die Begrenzung der Einspeiseleistung ist eine effektive Optimierungsmassnahme, die von allen Verteilnetzbetreibern umgesetzt werden darf.
Die Einspeiseleistung neuer Photovoltaikanlagen darf ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf 70 Prozent der installierten Modulleistung begrenzt werden. Das bedeutet:
- Maximal 70 % der installierten DC-Leistung dürfen ins Netz eingespeist werden.
- Bis zu 3 % der Jahresproduktion dürfen ohne Entschädigung abgeregelt werden.
- Ihr Eigenverbrauch bleibt davon unberührt.
- Neue Anlagen ab 1. Januar 2026.
- Bestehende Anlagen bei Änderungen, wenn ein neuer Wechselrichter installiert wird*.
*Ein Austausch des Wechselrichters muss von einem zertifizierten Elektro- oder Solarinstallateur durchgeführt werden.
Die Anpassung kann einfach und effizient erfolgen. Drei Varianten stehen zur Auswahl:
- Dimensionierung des Wechselrichters: Eine kleinere Wechselrichterleistung begrenzt die Einspeisung automatisch.
- Softwareseitige Abriegelung: Der Wechselrichter wird so programmiert, dass er nicht mehr als 70 % einspeist.
- Intelligente Steuerung (HEMS, z.B. mit Solarmanager): Die überschüssige Energie wird gezielt für Eigenverbrauch (z. B. Warmwasser, Speicher) genutzt.
Vorteile einer intelligenten Steuerung:
- Maximierung des Eigenverbrauchs
- Reduktion des Netzeintrags
- Vorbereitung auf dynamische Stromtarife
Für eine verbesserte Systemeffizienz und Stabilität sind weitere Massnahmen im Einspeisemanagement bezüglich Wirk- und Blindleistung in Abhängigkeit der Netzspannung empfohlen (Ländereinstellungen Schweiz).
Verliere ich dadurch viel Solarstrom?
Nein. Nur ca. 1 – 2 % Ihrer Jahresproduktion gehen verloren.
Bekomme ich eine Entschädigung?
Nein, solange der Verlust unter 3 % liegt.
Muss ich jetzt sofort handeln?
Nur wenn Sie eine neue Anlage planen oder bei einer bestehenden Anlage den Wechselrichter ersetzen müssen.
Wer hilft mir bei der Umsetzung?
Ihre Installationsfirma berät Sie gerne.
Wer ist davon nicht betroffen?
Folgende Anlagen sind nicht von der Regelung betroffen:
- Solaranlage ist kleiner als 800W (z.B. Balkonkraftwerke)
- Solaranlage hält folgenden Wert bereits ein: PAC/PDC < 0.7
- Solaranlage liegt über 1200m.ü.M.
Die neue Regelung ist eine Chance, Ihre Eigenverbrauchsquote zu steigern und Ihr System zukunftssicher zu machen.
Kontakt
Melde- und Sicherheitswesen
041 818 33 54
meldewesen@ews.ch