Installationskontrolle

Installationskontrolle

Unsicht­bare Gefahr – Warum Strom­an­la­gen regel­mäs­sig geprüft werden müssen.

Schutz durch Kontrolle

Warum ist eine Prü­fung nötig? Strom spielt in unse­rem Alltag eine wich­tige Rolle und leis­tet viele prak­ti­sche Dienste. Strom ist aber auch gefähr­lich, wenn er in feh­ler­haf­ten Instal­la­tio­nen oder Gerä­ten fliesst oder unsach­ge­mäss ange­wen­det wird. An elek­tri­schen Instal­la­tio­nen, Appa­ra­ten und Anla­gen ent­ste­hen Schä­den, die nicht immer sicht­bar sind. Ohne regel­mäs­sige Prü­fung kommen diese meist erst zu spät zum Vor­schein. Aus diesen Grün­den ist es wich­tig, dass die Anla­gen nach der Nie­der­span­nungs­in­stal­la­ti­ons­ver­ord­nung (NIV) über­prüft werden.

Wer ist für was zuständig?

Aufgabe des Eigentümers

Gemäss NIV müssen Sie als Eigentümer*in Ihre elek­tri­schen Anla­gen nach erfolg­ten Instal­la­ti­ons­ar­bei­ten über­prü­fen lassen und gegen­über EWS den gefahr­lo­sen Zustand der Instal­la­tion mit dem Sicher­heits­nach­weis beschei­ni­gen. Aller­dings auch ohne Ände­run­gen muss Ihre elek­tri­sche Anlage peri­odisch über­prüft werden. Sobald bei Ihnen eine solche Über­prü­fung fällig ist, werden wir Sie mit einem ent­spre­chen­den Schrei­ben darauf hin­wei­sen. Für die Prü­fung müssen Sie anschlies­send ein unab­hän­gi­ges Kon­troll­organ beauftragen.

Aufgabe der Netzbetreiberin

Die Netz­be­trei­be­rin (EWS) hat den gesetz­li­chen Auf­trag der Regis­ter­füh­rung. Wir for­dern Sie als Eigentümer*in zum gege­be­nen Zeit­punkt auf, Ihre Anla­gen über­prü­fen zu lassen und den Sicher­heits­nach­weis zu erbringen.

EWS führt Stich­pro­ben durch.

Wer führt Sicherheitsprüfungen durch?

Berech­tigt zur Kon­trolle elek­tri­scher Instal­la­tio­nen sind grund­sätz­lich Per­so­nen mit einer abge­schlos­se­nen Aus­bil­dung als eidg. dipl. Elektroinstallateur*in oder als Sicherheitsberater*in/Elektrokontrolleur*in mit eidg. Fach­aus­weis. Zur Durch­füh­rung von Abnah­me­kon­trol­len oder peri­odi­schen Kon­trol­len ist zudem eine Bewil­li­gung als unab­hän­gi­ges Kon­troll­organ oder als akkre­di­tierte Inspek­ti­ons­stelle des Eid­ge­nös­si­schen Stark­strom­in­spek­to­ra­tes erfor­der­lich. Wer an der Pla­nung, Erstel­lung, Ände­rung oder Instand­stel­lung von Instal­la­tio­nen betei­ligt war, darf weder mit der unab­hän­gi­gen Abnah­me­kon­trolle noch mit der peri­odi­schen Kon­trolle beauf­tragt werden.

https://​ver​zeich​nisse​.esti​.ch/de/aikb

https://​www​.vsek​.ch/​i​n​d​e​x​.​a​s​p​?​i​n​c​=​o​r​g​a​n​i​s​a​t​i​o​n​/​k​o​n​t​r​o​lleure.asp

Im Dienste Ihrer Sicherheit: Wir überprüfen Ihre elektrischen Anlagen.

Übersicht Intervalle Sicherheitsprüfung

Neuanlagen

Auf­ga­ben der Installateur*innen: Vor der Über­gabe der Instal­la­tion an die Eigentümer*innen über­prüft eine fach­kun­dige Person des Instal­la­ti­ons­be­triebs (Sicherheitsberater*in, Elektrokontrolleur*in oder Chefmonteur*in) die erstell­ten Anla­gen im Rahmen einer betriebs­in­ter­nen Schluss­kon­trolle und hält die Ergeb­nisse in einem Sicher­heits­nach­weis fest.

Auf­ga­ben der Eigentümer*innen: Bei Instal­la­tio­nen mit einer Kon­troll­pe­ri­ode von weni­ger als 20 Jahren sind die Eigentümer*innen zudem ver­pflich­tet, nach der Über­nahme der Instal­la­tio­nen inner­halb von 6 Mona­ten eine unab­hän­gige Abnah­me­kon­trolle durch ein berech­tig­tes Kon­troll­organ durch­füh­ren zu lassen.

Bestehende Anlagen

Im Woh­nungs­bau müssen elek­tri­sche Instal­la­tio­nen alle 20 Jahre über­prüft werden. Im Gewerbe beträgt die Kon­troll­pe­ri­ode je nach Gefähr­dungs­po­ten­zial 1,5 oder 10 Jahre.

Handänderungen

Elek­tri­sche Instal­la­tio­nen müssen bei jeder Hand­än­de­rung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letz­ten Kon­trolle über­prüft werden.