Wer Installationen erstellt, ändert, oder instand hält sowie elektrische Erzeugnisse an Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht oder ändert, benötigt gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates. Für alle Belangen im Zusammenhang mit Elektroinstallationen betreibt EWS eine Anlaufstelle für Elektroinstallateur*innen und Medienplaner*innen im Baugewerbe.
Die NIV erlaubt es Nichtfachleuten, Beleuchtungskörper in selbstbewohnten Wohnungen und Nebenräumen zu montieren und zugehörige Schalter auszuwechseln. In diesen Räumen dürfen auch einfache, einphasige Kleininstallationen mit einer Betriebsspannung von 230 Volt selbst vorgenommen werden (z. B. Installation einer Steckdose), sofern die Installation hinter einem bestehendem Fehlerstromschutzschalter mit einem Auslösestrom von höchstens 30 mA (Milliampere) angeschlossen wird. Solche selbsterstellten Installationen müssen allerdings vor ihrer Inbetriebnahme durch eidg. dipl. Elektroinstallateur*innen oder Sicherheitsberater*innen bzw. Elektrokontrolleur*innen mit eidg. Fachausweis geprüft werden.