Vorschriften und Verordnungen

Vorschriften und Verordnungen

Die Ver­ord­nung über elek­tri­sche Nie­der­span­nungs­in­stal­la­tio­nen (NIV) regelt klar, was Heimwerker*innen erlaubt ist. EWS bietet eine zen­trale Anlauf­stelle für Elek­tro­pro­fis und infor­miert über Rechte und Pflich­ten gemäss NIV.

Wichtige Informationen für Installationen im Haus

Wer Instal­la­tio­nen erstellt, ändert, oder instand hält sowie elek­tri­sche Erzeug­nisse an Instal­la­tio­nen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unter­bricht oder ändert, benö­tigt gemäss der Ver­ord­nung über elek­tri­sche Nie­der­span­nungs­in­stal­la­tio­nen (NIV) eine Instal­la­ti­ons­be­wil­li­gung des Eid­ge­nös­si­schen Stark­strom­in­spek­to­ra­tes. Für alle Belan­gen im Zusam­men­hang mit Elek­tro­in­stal­la­tio­nen betreibt EWS eine Anlauf­stelle für Elektroinstallateur*innen und Medienplaner*innen im Baugewerbe.

Die NIV erlaubt es Nicht­fach­leu­ten, Beleuch­tungs­kör­per in selbst­be­wohn­ten Woh­nun­gen und Neben­räu­men zu mon­tie­ren und zuge­hö­rige Schal­ter aus­zu­wech­seln. In diesen Räumen dürfen auch ein­fa­che, ein­pha­sige Klein­in­stal­la­tio­nen mit einer Betriebs­span­nung von 230 Volt selbst vor­ge­nom­men werden (z. B. Instal­la­tion einer Steck­dose), sofern die Instal­la­tion hinter einem bestehen­dem Feh­ler­strom­schutz­schal­ter mit einem Aus­lö­se­strom von höchs­tens 30 mA (Mil­li­am­pere) ange­schlos­sen wird. Solche selbst­er­stell­ten Instal­la­tio­nen müssen aller­dings vor ihrer Inbe­trieb­nahme durch eidg. dipl. Elektroinstallateur*innen oder Sicherheitsberater*innen bzw. Elektrokontrolleur*innen mit eidg. Fach­aus­weis geprüft werden.

Die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften und Normen