Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)

Mit der Loka­len Elek­tri­zi­täts­ge­mein­schaft (LEG) bezie­hen Sie erneu­er­ba­ren Strom aus Ihrer Umge­bung oder ver­kau­fen Ihren selbst pro­du­zier­ten Solar­strom direkt inner­halb ihrer Gemeinde. 

Was ist eine LEG?

Eine Lokale Elek­tri­zi­täts­ge­mein­schaft (LEG) ist ein Zusam­men­schluss von Pro­du­zen­tin­nen, Bezü­ge­rin­nen und optio­nal Spei­cher­be­trei­bern, die lokal erzeug­ten erneu­er­ba­ren Strom inner­halb eines Quar­tiers oder einer Gemeinde mit­ein­an­der teilen. Der Aus­tausch erfolgt über das bestehende Ver­teil­netz; der lokal gehan­delte Strom wird dabei sepa­rat aus­ge­wie­sen und mit redu­zier­ten Netz­nut­zungs­ent­gel­ten belas­tet – so bleibt mehr Wert­schöp­fung in der Region und Eigen­ver­brauchs­po­ten­ziale werden besser genutzt.

Tech­nisch macht das ein intel­li­gen­tes Mess­sys­tem mög­lich: Smart-Meter-Daten ordnen Pro­duk­tion und Ver­brauch zeit­gleich zu, sodass die Ver­teil­netz­be­trei­be­rin die Ener­gie­men­gen kor­rekt messen und abrech­nen kann. Die gesetz­li­chen Grund­la­gen dafür sind mit der Revi­sion des Strom­ver­sor­gungs­ge­set­zes geschaf­fen; die ent­spre­chen­den Ver­ord­nun­gen sehen den Start der LEG-Modelle per 1. Januar 2026 vor. 

Mit­ma­chen können sowohl Haus­halte ohne eigene PV-Anlage als auch Lie­gen­schafts­be­sit­zende, KMU oder öffent­li­che Gebäude mit Pro­duk­tion – Vor­aus­set­zung ist, dass alle Teil­neh­men­den im selben Netzgebiet/​auf der­sel­ben Netz­ebene liegen und über Smart Meter ver­fü­gen. Preis­struk­tur und interne Spiel­re­geln legt die Gemein­schaft selbst fest; der Rest­strom­be­zug und die all­fäl­lige Über­schus­s­ein­spei­sung blei­ben wie gewohnt über die Ener­gie­ver­sor­ge­rin geregelt. 

Im Unter­schied zu einem ZEV oder vZEV nutzt die LEG bewusst das öffent­li­che Netz, um den Kreis der Teil­neh­men­den über ein­zelne Gebäude hinaus zu erwei­tern. So wird loka­ler Solar­strom für ganze Quar­tiere und Gemein­den sinn­voll nutzbar.

Die Grafik erklärt den Aufbau von ZEV/EVG, Vitruellen ZEV/EVG und Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG).

Ihre Vorteile auf einen Blick

✓ Mehr vom eige­nen Solar­strom nutzen:
Über­schüsse blei­ben im Quar­tier statt zum Stan­dard­ta­rif ins Netz zu gehen. 

✓ Attrak­tive Kon­di­tio­nen:
Für lokal aus­ge­tauschte Ener­gie­men­gen gelten Reduk­tio­nen auf die Netz­nut­zung (Richt­wert der­zeit 40 % inner­halb einer Netz­ebene bzw. 20 % über meh­rere Netzebenen). 

✓ Mit­ma­chen auch ohne eigene PV:
Haus­halte und KMU können loka­len Solar­strom bezie­hen – und so direkt die Ener­gie­wende vor Ort unterstützen. 

✓ Regio­nal & trans­pa­rent:
Her­kunft klar nach­voll­zieh­bar, Wert­schöp­fung bleibt in der Region.

So funktioniert es

  1. Interessent*innen bün­deln
    Produzent*innen und Bezüger*innen schlies­sen sich inner­halb der­sel­ben Gemeinde über das Portal LEGhub zusammen.
  2. Preis & Regeln fest­le­gen
    Inner­halb der LEG wird der lokale Strom­preis ver­ein­bart (ori­en­tiert sich meist zwi­schen Ein­spei­se­ta­rif und Marktpreis).
  3. Mes­sung
    Moderne Mess­sys­teme ordnen lokale Pro­duk­tion und loka­len Ver­brauch zu. Der Rest­strom­be­zug bleibt wie gewohnt über EWS geregelt.
  4. Abrech­nung
    EWS bietet mit «LEG Deluxe» die Abrech­nung des in der LEG abge­setz­ten Strom an und ver­langt hier­für ein Dienst­leis­tungs­ent­gelt von 1.5Rp./kWh bei den Pro­du­zen­ten und von CHF 1.50/mtl. pro Mess­punkt bei den Konsumenten.
  5. Lau­fen­der Betrieb
    EWS sorgt für eine trans­pa­rente Abwick­lung und eine klare Abrechnung.

Für wen lohnt sich eine LEG?

  • Haus­be­sit­zende mit einer Pho­to­vol­ta­ik­an­lage: Höhere Erlöse mög­lich als reine Rück­lie­fer­ver­gü­tung – dank loka­ler Nach­frage und redu­zier­tem Netznutzungsanteil.
  • Mieter*innen & Haus­halte ohne Pho­to­vol­ta­ik­an­lage: Zugang zu loka­lem Solar­strom zu attrak­ti­ven Konditionen.
  • KMU & öffent­li­che Gebäude: Der Ener­gie­be­darf passt oft ideal zum tags­über erzeug­ten Solar­strom – das sta­bi­li­siert Kosten und erhöht die lokale Nutzung.

Jetzt Interesse anmelden!

Mit der digi­ta­len Platt­form LEGhub bilden, finden und mana­gen Sie lokale Elek­tri­zi­täts­ge­mein­schaf­ten digi­tal. Ob Strom bezie­hen oder Über­schüsse ver­kau­fen, alles in weni­gen Schrit­ten.

Haben Sie Fragen? Füllen Sie das geeig­nete Kon­takt­for­mu­lar aus, und unser Team wird sich umge­hend bei Ihnen melden.

Ihre Vorteile mit EWS

Wir sind die regio­nale Exper­tin für nach­hal­tige Ener­gie­lö­sun­gen. Unser Team Rot steht Ihnen mit fun­dier­ter Bera­tung und pra­xis­taug­li­chen Lösun­gen zur Seite.

Wir bieten:

  • Kom­pe­tente Bera­tung: Indi­vi­du­elle Ana­lyse Ihrer Situa­tion und Möglichkeiten.
  • Erfah­re­nes Fach­per­so­nal: Schnelle Ent­schei­dungs­wege und per­sön­li­che Ansprechpartner.
  • Inno­va­tive Tech­no­lo­gien: Unter­stüt­zung bei der Umset­zung von ZEV‑, EVG- und LEG-Abrech­nungs­mo­del­len mit moderns­ter Technik.

Häufige Fragen (FAQ)

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)

Ab wann kann ich teilnehmen?

Ab 1. Januar 2026. Recht­li­che Grund­lage ist die StromVG-Revi­sion, ange­nom­men am 9. Juni 2024

Brauche ich zwingend eine Solaranlage?

Nein. Sie können auch ohne eigene Anlage loka­len Strom beziehen.

Wer legt den Preis fest?

Die LEG legt den Preis für lokal aus­ge­tausch­ten Strom selbst fest (typisch zwi­schen Ein­spei­se­ta­rif und Markt­preis). EWS sorgt für kor­rekte Mes­sung und Abrechnung.

Warum ist lokaler Strom in der LEG oft günstiger?

Weil auf lokal aus­ge­tauschte Ener­gie­men­gen redu­zierte Netz­nut­zungs­ent­gelte anfallen.

Was sind die Unterschiede zwischen einer LEG und einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV), respektive dem Praxismodell vEVG Deluxe?

Lokale Elek­tri­zi­täts­ge­mein­schaft (LEG)

  • Defi­ni­tion: Eine LEG ermög­licht es, lokal erzeugte Elek­tri­zi­tät über das öffent­li­che Netz inner­halb eines Quar­tiers oder einer Gemeinde zu vermarkten.
  • Teil­neh­mende: Die Teil­neh­men­den blei­ben Kunden des Ver­teil­netz­be­trei­bers und haben wei­ter­hin ein Ver­trags­ver­hält­nis mit diesem.
  • Netz­nut­zung: Das öffent­li­che Strom­netz wird genutzt, um den Strom zu ver­tei­len, eine LEG erhält hier einen Abschlag auf die Netznutzung.


Vir­tu­el­ler Zusam­men­schluss zum Eigen­ver­brauch (vZEV), vir­tu­elle Eigen­ver­brauchs­ge­mein­schaft (vEVG)

  • Defi­ni­tion: Ein vZEV/​vEVG erlaubt es, die Nut­zung der Anschluss­lei­tun­gen für den Eigen­ver­brauch vir­tu­ell zu organisieren.
  • Teil­neh­mer: Die Teil­neh­mer eines vZEV gelten als ein ein­zi­ger End­ver­brau­cher und haben einen ein­zi­gen Zähler des loka­len Ver­teil­netz­be­trei­bers. Beim Pra­xis­mo­dell «EVG/​vEVG Deluxe», wel­ches wie ein vZEV, eben­falls die Anschluss­lei­tun­gen nutzen darf, blei­ben die Teil­neh­mer Kunden des Ver­teil­netz­be­trei­bers (zB. EWS) und haben wei­ter­hin ein Ver­trags­ver­hält­nis mit diesem.
  • Netz­nut­zung: Der Ver­brauch wird über meh­rere Zähler vir­tu­ell zusam­men­ge­fasst, für den Eigen­ver­brauch wird keine Netz­nut­zung verlangt.

Beide Modelle bieten inno­va­tive Mög­lich­kei­ten zur Nut­zung und Ver­mark­tung von selbst erzeug­tem Strom, unter­schei­den sich jedoch in der Art und Weise, wie der Strom ver­teilt und abge­rech­net wird.

Welche technischen Voraussetzungen gibt es?

Intel­li­gente Mess­sys­teme (vier­tel­stünd­li­che Mes­sung) und die Zuord­nung von Erzeugung/​Verbrauch sind nötig. Die End­ver­brau­cher und die in die Gemein­schaft ein­ge­brach­ten Erzeu­gungs­an­la­gen und Spei­cher müssen sich im selben Netz­ge­biet befin­den und dürfen nicht auf Span­nungs­ebe­nen über 36 kV ange­schlos­sen sein. Zudem dürfen diese Span­nungs­ebe­nen für den Aus­tausch der selbst erzeug­ten Elek­tri­zi­tät inner­halb der Gemein­schaft nicht in Anspruch genom­men werden.

Die Details erge­ben sich aus den neuen Strom­ver­sor­gungs­ar­ti­keln zu LEG und Messung.

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