Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist ein Zusammenschluss von Produzentinnen, Bezügerinnen und optional Speicherbetreibern, die lokal erzeugten erneuerbaren Strom innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde miteinander teilen. Der Austausch erfolgt über das bestehende Verteilnetz; der lokal gehandelte Strom wird dabei separat ausgewiesen und mit reduzierten Netznutzungsentgelten belastet – so bleibt mehr Wertschöpfung in der Region und Eigenverbrauchspotenziale werden besser genutzt.
Technisch macht das ein intelligentes Messsystem möglich: Smart-Meter-Daten ordnen Produktion und Verbrauch zeitgleich zu, sodass die Verteilnetzbetreiberin die Energiemengen korrekt messen und abrechnen kann. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes geschaffen; die entsprechenden Verordnungen sehen den Start der LEG-Modelle per 1. Januar 2026 vor.
Mitmachen können sowohl Haushalte ohne eigene PV-Anlage als auch Liegenschaftsbesitzende, KMU oder öffentliche Gebäude mit Produktion – Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmenden im selben Netzgebiet/auf derselben Netzebene liegen und über Smart Meter verfügen. Preisstruktur und interne Spielregeln legt die Gemeinschaft selbst fest; der Reststrombezug und die allfällige Überschusseinspeisung bleiben wie gewohnt über die Energieversorgerin geregelt.
Im Unterschied zu einem ZEV oder vZEV nutzt die LEG bewusst das öffentliche Netz, um den Kreis der Teilnehmenden über einzelne Gebäude hinaus zu erweitern. So wird lokaler Solarstrom für ganze Quartiere und Gemeinden sinnvoll nutzbar.
✓ Mehr vom eigenen Solarstrom nutzen:
Überschüsse bleiben im Quartier statt zum Standardtarif ins Netz zu gehen.
✓ Attraktive Konditionen:
Für lokal ausgetauschte Energiemengen gelten Reduktionen auf die Netznutzung (Richtwert derzeit 40 % innerhalb einer Netzebene bzw. 20 % über mehrere Netzebenen).
✓ Mitmachen auch ohne eigene PV:
Haushalte und KMU können lokalen Solarstrom beziehen – und so direkt die Energiewende vor Ort unterstützen.
✓ Regional & transparent:
Herkunft klar nachvollziehbar, Wertschöpfung bleibt in der Region.
- Interessent*innen bündeln
Produzent*innen und Bezüger*innen schliessen sich innerhalb derselben Gemeinde über das Portal LEGhub zusammen. - Preis & Regeln festlegen
Innerhalb der LEG wird der lokale Strompreis vereinbart (orientiert sich meist zwischen Einspeisetarif und Marktpreis). - Messung
Moderne Messsysteme ordnen lokale Produktion und lokalen Verbrauch zu. Der Reststrombezug bleibt wie gewohnt über EWS geregelt. - Abrechnung
EWS bietet mit «LEG Deluxe» die Abrechnung des in der LEG abgesetzten Strom an und verlangt hierfür ein Dienstleistungsentgelt von 1.5Rp./kWh bei den Produzenten und von CHF 1.50/mtl. pro Messpunkt bei den Konsumenten. - Laufender Betrieb
EWS sorgt für eine transparente Abwicklung und eine klare Abrechnung.
- Hausbesitzende mit einer Photovoltaikanlage: Höhere Erlöse möglich als reine Rückliefervergütung – dank lokaler Nachfrage und reduziertem Netznutzungsanteil.
- Mieter*innen & Haushalte ohne Photovoltaikanlage: Zugang zu lokalem Solarstrom zu attraktiven Konditionen.
- KMU & öffentliche Gebäude: Der Energiebedarf passt oft ideal zum tagsüber erzeugten Solarstrom – das stabilisiert Kosten und erhöht die lokale Nutzung.
Mit der digitalen Plattform LEGhub bilden, finden und managen Sie lokale Elektrizitätsgemeinschaften digital. Ob Strom beziehen oder Überschüsse verkaufen, alles in wenigen Schritten.
Haben Sie Fragen? Füllen Sie das geeignete Kontaktformular aus, und unser Team wird sich umgehend bei Ihnen melden.
Ihre Vorteile mit EWS
Wir sind die regionale Expertin für nachhaltige Energielösungen. Unser Team Rot steht Ihnen mit fundierter Beratung und praxistauglichen Lösungen zur Seite.
Wir bieten:
- Kompetente Beratung: Individuelle Analyse Ihrer Situation und Möglichkeiten.
- Erfahrenes Fachpersonal: Schnelle Entscheidungswege und persönliche Ansprechpartner.
- Innovative Technologien: Unterstützung bei der Umsetzung von ZEV‑, EVG- und LEG-Abrechnungsmodellen mit modernster Technik.
Ab wann kann ich teilnehmen?
Ab 1. Januar 2026. Rechtliche Grundlage ist die StromVG-Revision, angenommen am 9. Juni 2024
Brauche ich zwingend eine Solaranlage?
Nein. Sie können auch ohne eigene Anlage lokalen Strom beziehen.
Wer legt den Preis fest?
Die LEG legt den Preis für lokal ausgetauschten Strom selbst fest (typisch zwischen Einspeisetarif und Marktpreis). EWS sorgt für korrekte Messung und Abrechnung.
Warum ist lokaler Strom in der LEG oft günstiger?
Weil auf lokal ausgetauschte Energiemengen reduzierte Netznutzungsentgelte anfallen.
Was sind die Unterschiede zwischen einer LEG und einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV), respektive dem Praxismodell vEVG Deluxe?
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
- Definition: Eine LEG ermöglicht es, lokal erzeugte Elektrizität über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde zu vermarkten.
- Teilnehmende: Die Teilnehmenden bleiben Kunden des Verteilnetzbetreibers und haben weiterhin ein Vertragsverhältnis mit diesem.
- Netznutzung: Das öffentliche Stromnetz wird genutzt, um den Strom zu verteilen, eine LEG erhält hier einen Abschlag auf die Netznutzung.
Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV), virtuelle Eigenverbrauchsgemeinschaft (vEVG)
- Definition: Ein vZEV/vEVG erlaubt es, die Nutzung der Anschlussleitungen für den Eigenverbrauch virtuell zu organisieren.
- Teilnehmer: Die Teilnehmer eines vZEV gelten als ein einziger Endverbraucher und haben einen einzigen Zähler des lokalen Verteilnetzbetreibers. Beim Praxismodell «EVG/vEVG Deluxe», welches wie ein vZEV, ebenfalls die Anschlussleitungen nutzen darf, bleiben die Teilnehmer Kunden des Verteilnetzbetreibers (zB. EWS) und haben weiterhin ein Vertragsverhältnis mit diesem.
- Netznutzung: Der Verbrauch wird über mehrere Zähler virtuell zusammengefasst, für den Eigenverbrauch wird keine Netznutzung verlangt.
Beide Modelle bieten innovative Möglichkeiten zur Nutzung und Vermarktung von selbst erzeugtem Strom, unterscheiden sich jedoch in der Art und Weise, wie der Strom verteilt und abgerechnet wird.
Welche technischen Voraussetzungen gibt es?
Intelligente Messsysteme (viertelstündliche Messung) und die Zuordnung von Erzeugung/Verbrauch sind nötig. Die Endverbraucher und die in die Gemeinschaft eingebrachten Erzeugungsanlagen und Speicher müssen sich im selben Netzgebiet befinden und dürfen nicht auf Spannungsebenen über 36 kV angeschlossen sein. Zudem dürfen diese Spannungsebenen für den Austausch der selbst erzeugten Elektrizität innerhalb der Gemeinschaft nicht in Anspruch genommen werden.
Die Details ergeben sich aus den neuen Stromversorgungsartikeln zu LEG und Messung.
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