Rückliefervergütung

Rückliefervergütung

Die Rück­lie­fer­ver­gü­tung besteht aus den Kom­po­nen­ten Ener­gie und Her­kunfts­nach­weis (HKN). EWS ist gesetz­lich ver­pflich­tet, die Ener­gie abzu­neh­men und zu ver­gü­ten. Die Abnahme und die Ver­gü­tung mit HKN sind freiwillig.

Vergütung Energie

EWS ent­schä­digt Ihnen den phy­si­ka­lisch ins Netz ein­ge­speis­ten Strom nach dem quar­tals­weise vom Bun­des­amt für Ener­gie (BFE) ver­öf­fent­lich­ten Markt­preis.

Jahr

Jah­res­preis Ø

2019ca. 4,2 Rp./kWh
2020ca. 3,1 Rp./kWh
2021ca. 9,5 Rp./kWh
2022ca. 28,9 Rp./kWh
2023ca. 10,0 Rp./kWh
2024ca. 6,0 Rp./kWh


Weiter sind Produzent*innen frei, den öko­lo­gi­schen Mehr­wert ihrer Pro­duk­tion (HKN, TÜV, natu­re­made etc.) zu Markt­kon­di­tio­nen zu ver­kau­fen. Vor­aus­set­zung dafür ist die Regis­trie­rung der Anlage und der Pro­duk­tion im natio­na­len Her­kunfts­nach­weis­sys­tem. Die Ver­ant­wor­tung für den Ver­kauf liegt bei den Produzent*innen. EWS über­nimmt ange­bo­tene Her­kunfts­nach­weise (HKN) zu einem jähr­lich berech­ne­ten Preis. Details finden Sie auf dem Preis­blatt EWS Option R HKN Photovoltaik. 

Vergütung HKN Photovoltaik

Preis exkl. MWSTPreis inkl. MWST
2,5 Rp./kWh2,7 Rp./kWh


Mit den EWS-Strom­pro­duk­ten unter­stüt­zen Kund*innen unab­hän­gige Produzent*innen, indem sie einen Auf­preis für den öko­lo­gi­schen Mehr­wert bezah­len. Sie för­dern damit direkt die Pro­duk­tion erneu­er­ba­rer Ener­gie – lokal und nachhaltig.

Der Bund för­dert erneu­er­bare Ener­gie über die Voll­zug­stelle Pro­novo.

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07.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr