In diesem dynamischen Umfeld konnte sich EWS als kompetente, regional verankerte Partnerin behaupten und im vergangenen Geschäftsjahr mit innovativen Energiedienstleistungen neue Marktchancen nutzen.
Seit Anfang 2025 bietet EWS ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, an virtuellen Eigenverbrauchsgemeinschaften (vEVG/vZEV) teilzunehmen. Diese neuen Modelle ermöglichen, den selbst produzierten Solarstrom auf verschiedene Standorte zu verteilen. Das Angebot stösst sowohl bei Einfamilienhausbesitzer*innen als auch bei Eigentümergemeinschaften und Gewerbebetrieben auf reges Interesse. Ab Anfang 2026 wird dieses Angebot nochmals erweitert: Durch die Einführung lokaler Energiegemeinschaften (LEG) ergeben sich zusätzliche Chancen, Strom aus Photovoltaikanlagen direkt in der Nachbarschaft zu vermarkten. Über die Onlineplattform von LEGhub können Interessierte künftig eine eigene LEG gründen und sich so aktiv an der Energiewende beteiligen.
EWS konnte die Stromtarife 2025 dank tieferer Beschaffungspreise an der Strombörse deutlich senken. Für 2026 ist nur eine leichte Reduktion möglich, da die Kosten für Ausgleichsenergie stark gestiegen sind und dadurch die tieferen Beschaffungskosten kompensiert werden. Um das Energiemanagement zu verbessern, hat EWS im Sommerhalbjahr den Niedertarif zwischen 12.00 und 15.00 Uhr eingeführt. Mit diesem Tarifmodell wird die Nutzung von Solarstrom in Zeiten hoher Produktion gefördert. Erste Auswertungen zeigen, dass der Stromverbrauch in diesem Zeitraum durch gezielte Lastverschiebung und das veränderte Kundenverhalten spürbar zugenommen hat. Dies ist ein erfreuliches Signal, das die Wirksamkeit von Preisanreizen und Sensibilisierung belegt.
Einen Meilenstein hat EWS im Industriegebiet Fänn in Küssnacht erreicht. Das Team Rot hat auf dem Dach des neuen Faserdämmplattenwerks der Schilliger Holz AG die bisher grösste Photovoltaikanlage in ihrem Versorgungsgebiet realisiert. Über 2‘000 Module erbringen eine Jahresproduktion von rund 880’000 Kilowattstunden. EWS hat auch die Installation von Stromzuleitungen, Trafostationen, Schaltanlagen und Verkabelungen an der Grossbaustelle ausgeführt. Bei dem Projekt konnte das Team Rot sein technisches Know-how wie auch seine Planungskompetenz und Präzision unter Beweis stellen.
Im Bereich der Elektromobilität konnte EWS ihre Präsenz weiter ausbauen. Im Auftrag der GoFast AG hat das Team Rot an 25 neuen Standorten in der ganzen Schweiz Schnellladestationen und an den meisten Standorten auch Trafostationen installiert. Diese Ladepunkte tragen wesentlich zu einer landesweit flächendeckenden Ladeinfrastruktur bei.
Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen hat sich im Laufe des vergangenen Geschäftsjahres abgeschwächt. Gründe sind eine Marktsättigung sowie die gesunkenen Einspeisetarife. Dennoch haben Anlagenbesitzer*innen weiterhin den Wunsch, den Eigenverbrauch zu erhöhen und unabhängiger von sinkenden Rückliefervergütungen zu werden. EWS bietet attraktive Kombinationslösungen aus Photovoltaik, Batteriespeicher und EMS (Energiemanagementsystem) an. Ein EMS wird zunehmend unverzichtbar, um die Profitabilität von PV-Anlagen zu steigern und die Stromkosten für Wärmepumpen sowie das Laden von Elektroautos zu senken. Dies insbesondere im Hinblick auf die kommenden Anpassungen bezüglich PV-Einspeisebegrenzung und Negativpreise an der Strombörse.
Um den Ertrag und die Langlebigkeit von Solaranlagen zu steigern, hat EWS die Solarreinigung als neue Dienstleistung eingeführt. Das umweltfreundliche und chemiefreie Verfahren erfolgt mit entmineralisiertem Wasser.
EWS kann auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken, in dem sich die strategische Ausrichtung auf erneuerbare Energien, Digitalisierung, Netzmodernisierung und Infrastrukturdienstleistungen als zukunftsweisend erwiesen hat. Die konsequente Nutzung neuer Technologien und der Fokus auf die Ausbildung unserer Fachkräfte stellen die Zukunftsfähigkeit unseres Unternehmens sicher.
Für die erfolgreiche Weiterentwicklung ist EWS wie die gesamte Schweizer Energiebranche auf verlässliche Rahmenbedingungen im europäischen Strommarkt angewiesen. Deshalb unterstützen wir das geplante Stromabkommen mit der EU, das die Versorgungssicherheit und Netzstabilität stärkt. Wir fordern allerdings eine unbürokratische Umsetzung des Stromabkommens in der Schweiz, ohne weitere Regulierungen und Vorgaben, mit dem Ziel einer schlanken und marktnahen Grundversorgung.
Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung danken dem Team Rot für seine hohe Fachkompetenz und sein Engagement.. Unser Dank gilt auch unseren Kundinnen und Kunden sowie den Aktionärinnen und Aktionären für ihr Vertrauen und die langjährige Verbundenheit mit EWS.
Thomas Reithofer
Präsident des Verwaltungsrats
Roman Iten
Vorsitzender der Geschäftsleitung
EWS zeigt, dass innovative Energiedienstleistungen wie virtuelle Eigenverbrauchsgemeinschaften neue Marktchancen eröffnen.
Kennzahlen
2024/25
2023/24
22’483
+ 0,2 %
Stromkunden
248 Mio. kWh
+ 1,6 %
Transportierter Strom
94’754 TCHF
– 3,6 %
Gesamtleistung
63’115 TCHF
+ 0,9 %
Bilanzsumme
36'712 TCHF
+ 0,7 %
Anlagevermögen
4'304 TCHF
– 14,8 %
Investitionen in Sachanlagen
3'944 TCHF
+ 3,5 %
Jahresgewinn
8'437 TCHF
+ 1'609,3 %
Geldfluss aus Geschäftstätigkeit
3'000 TCHF
Aktienkapital
100* CHF
*Antrag des Verwaltungsrats
Dividende je Aktie nom. 100 CHF
186
+ 6,9 %
Vollzeitstellen am 30.9.
34
+ 36,0 %
davon Lernende
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EWS behauptet sich in einem herausfordernden Marktumfeld mit stabiler operativer Leistung und wachsendem Umsatz in der Gebäudetechnik. Obwohl die Gesamtleistung infolge tieferer Stromtarife zurückgegangen und der Energieabsatz leicht gesunken ist, zeigt sich EWS strategisch gut und diversifiziert aufgestellt. Besonders im Infrastrukturbau konnten Marktpotenziale genutzt und mehrere Grossaufträge erfolgreich umgesetzt werden. Die geringere Nachfrage nach Photovoltaikanlagen hat dazu geführt, dass das Ergebnis der Gebäudetechnik zurückgegangen ist, jedoch mit Erfolgen in anderen Segmenten kompensiert werden konnte. Die flächendeckende Einführung von Smart Metern unterstreicht die Zukunftsfähigkeit von EWS und schafft eine solide Basis für die Energiewende.
Die Gesamtleistung ist um 3,5 Mio. Franken gesunken. Der Umsatz aus dem Energieliefergeschäft reduzierte sich infolge der tieferen Stromtarife. Zusätzlich blieb der Absatz von Energie leicht hinter dem Vorjahr zurück. Hingegen ist die Menge der über das EWS-Verteilnetz transportierten Energie (Netznutzung) weiter angestiegen. Ein Umsatzwachstum durfte der Bereich Gebäudetechnik zusammen mit den Nebengeschäften verzeichnen; insbesondere im Infrastrukturbau konnten mehrere Grossaufträge für Starkstromanlagen abgewickelt werden.
Erfolgsrechnung
Über das Verteilnetz von EWS wurden 248 Mio. kWh Strom transportiert, 1,6 Prozent mehr als im Vorjahr (244 Mio. kWh). Die Gesamtleistung von EWS fiel um 3,6 Prozent unter den Vorjahreswert und beträgt neu 94,8 Mio. Franken (Vorjahr 98,3 Mio. Franken). Der Rückgang der Gesamtleistung beruht mehrheitlich auf dem um 5,6 Mio. Franken tieferen Umsatz aus dem Stromgeschäft, wobei sich der Energieumsatz um 6,0 Mio. Franken reduzierte und der Umsatz aus Netznutzung um 0,4 Mio. Franken anstieg. EWS konnte die Stromtarife 2025 infolge der Entspannung an der Strombörse und des tieferen Strombeschaffungsaufwandes deutlich senken. Die Netznutzungstarife bewegten sich im Vergleich zum Vorjahr wenig; leicht höhere Netzkosten wurden mit tieferen Kosten für die Winterstromreserve und die Systemdienstleistungen der Swissgrid kompensiert. In der Gebäudetechnik und den Nebengeschäften nahm der Umsatz um 7,9 Prozent zu und erreichte 30,8 Mio. Franken (Vorjahr 28,6 Mio. Franken). Damit macht dieser Geschäftsbereich fast ein Drittel der Gesamtleistung von EWS aus. Doch nicht alle Geschäftsfelder entwickelten sich gleichermassen gut. Der Markt für Photovoltaikanlagen ist spürbar eingebrochen, wodurch auch die Margen unter Druck gerieten. Die Baukonjunktur im Marktgebiet von EWS ist eher rückläufig. Der Schaltanlagenbau befindet sich in einer Phase der Neustrukturierung und Neupositionierung. In der Summe musste in der Gebäudetechnik ein deutlicher Ergebnisrückgang hingenommen werden. Als grosse Umsatz- und Ergebnisstütze im vergangenen Geschäftsjahr erwies sich der Infrastrukturbau; EWS erbringt sehr erfolgreiche Leistungen im Starkstromanlagenbau.
Der Betriebsaufwand nahm um 3,9 Prozent auf 90,0 Mio. Franken ab. Der Minderaufwand ist vorwiegend auf die tieferen Beschaffungspreise für Strom zurückzuführen. Der Aufwand für Material und Fremdleistungen hat aufgrund der höheren Leistungserstellung im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Der höhere Personalbestand, 207 Mitarbeitende teilen sich 186 Vollzeitstellen (Zunahme um 12 Vollzeitstellen), sowie Lohnanpassungen per 2025 haben zum höheren Personalaufwand geführt. Der Übrige Betriebsaufwand hat in diversen Positionen um insgesamt 1,5 Mio. Franken abgenommen. Die Abschreibungen auf den Sachanlagen liegen 0,4 Mio. Franken über dem Vorjahreswert. Das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern beträgt 4,7 Mio. Franken (Vorjahr 4,6 Mio. Franken).
Bilanz
Die Sachanlagen haben netto um 0,2 Mio. Franken zugenommen. Den Investitionen in neue Sachanlagen von 4,3 Mio. Franken stehen Abschreibungen und Abgänge von 4,1 Mio. Franken gegenüber. In den Immateriellen Werten findet sich eine Entschädigung für die Erweiterung des Netzgebiets auf dem Stoos (Arrondierung). Die offenen Forderungen wurden reduziert; indes erhöhte sich die Aktive Rechnungsabgrenzung, welche auch die Unterdeckungen im Energiegeschäft beinhaltet. Der Bestand an Flüssigen Mitteln nahm im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Mio. Franken zu. Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital mit der Zuweisung an die Gewinnreserven und dank des Bilanzgewinnes um 0,9 Mio. Franken an. Das kurzfristige Fremdkapital nahm um 1,9 Mio. Franken ab. Das langfristige Fremdkapital erhöhte sich vor allem wegen Rückstellungen um 1,5 Mio. Franken.
EWS schlägt der Generalversammlung vor, eine Dividende von 100 Franken je Aktie (Vorjahr 100 Franken) auszuschütten (Antrag des Verwaltungsrats).
Investitionen
EWS hat 7,5 Mio. Franken in die eigenen sowie in die gemieteten Verteilnetzanlagen in ihrem Versorgungsgebiet investiert. Das neue Netzleitsystem wurde in Betrieb genommen. Der Austausch der konventionellen Stromzähler durch Smart Meter konnte im Sommer 2025 abgeschlossen werden. Die Planung und Vorarbeiten für die Ablösung des ERP-Systems von Microsoft Navision durch SAP S/4Hana wurden aufgenommen.
Stromabsatz
Der Stromabsatz hat im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 2,3 GWh abgenommen. Die Privatkund*innen bezogen um 1,6 Prozent weniger Strom, während die gelieferte Strommenge an die Geschäftskund*innen unverändert blieb. Der im Vergleich zum Vorjahr etwas kältere Winter sorgte für einen höheren Stromabsatz, der jedoch im Sommer mit dem Eigenverbrauch aus Photovoltaikanlagen mehr als kompensiert wurde.
| 30.09.25 | 30.09.24 | ||
| (Erläuterung) | TCHF | TCHF | |
| Flüssige Mittel | 4’410 | 2’969 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (3) | 12’559 | 17’923 |
| Übrige kurzfristige Forderungen | 103 | 103 | |
| Vorräte und Aufträge in Arbeit | 100 | 100 | |
| Aktive Rechnungsabgrenzungen | (4) | 9’231 | 5’007 |
| Umlaufvermögen | 26’403 | 26’102 | |
| Finanzanlagen | 550 | 600 | |
| Sachanlagen | (5) | 36’031 | 35’852 |
| Immaterielle Werte | 131 | 0 | |
| Anlagevermögen | 36’712 | 36’452 | |
| Total Aktiven | 63’115 | 62’554 |
| 30.09.25 | 30.09.24 | ||
| (Erläuterung) | TCHF | TCHF | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (6) | 3‘146 | 3’952 |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | 2‘670 | 2’733 | |
| Passive Rechnungsabgrenzungen | (7) | 9‘710 | 10’701 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 296 | 294 | |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 15‘822 | 17’680 | |
| Übrige langfristige Verbindlichkeiten | (8) | 5‘606 | 5’387 |
| Langfristige Rückstellungen | (9) | 21‘550 | 20‘293 |
| Langfristiges Fremdkapital | 27‘156 | 25‘680 | |
| Fremdkapital | 42‘978 | 43‘360 | |
| Aktienkapital | (10) | 3‘000 | 3‘000 |
| Gesetzliche Gewinnreserve | 1‘500 | 1‘500 | |
| Freiwillige Gewinnreserve | 11‘600 | 10‘800 | |
| Gewinnvortrag | 93 | 84 | |
| Jahresgewinn | 3‘944 | 3‘810 | |
| Eigenkapital | 20‘137 | 19‘194 | |
| Total Passiven | 63‘115 | 62‘554 |
| 2024/25 | 2023/24 | ||
| (Erläuterung) | TCHF | TCHF | |
| Nettoumsatz aus Energiegeschäft und Netznutzung | 62‘219 | 67’866 | |
| Nettoumsatz aus Gebäudetechnik und Nebengeschäften | 30‘843 | 28‘597 | |
| Aktivierte Eigenleistungen | 803 | 818 | |
| Übriger Betriebsertrag | 889 | 1‘024 | |
| Gesamtleistung | 94‘754 | 98‘305 | |
| Energiebeschaffungs- und Netznutzungsaufwand | – 40‘235 | – 47‘307 | |
| Material und Fremdleistungen | – 16‘832 | – 13‘345 | |
| Personalaufwand | – 19‘276 | – 18‘246 | |
| Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen | – 2‘550 | – 2‘516 | |
| Übriger Betriebsaufwand | – 7‘132 | – 8‘660 | |
| Abschreibungen | – 3‘992 | – 3‘626 | |
| Betriebsaufwand | – 90‘017 | – 93‘700 | |
| Betriebsergebnis | 4‘737 | 4‘605 | |
| Finanzertrag | 15 | 107 | |
| Finanzaufwand | – 29 | – 65 | |
| Ertragssteuern | – 779 | – 837 | |
| Unternehmensergebnis | 3‘944 | 3‘810 |
1. Allgemeine Informationen
Die EWS AG (EWS) ist eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit Sitz in Schwyz. Die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt beträgt 177 (Vorjahr 165).
2. Rechnungslegungsgrundsätze
Der Jahresabschluss entspricht dem schweizerischen Gesetz. Der Verwaltungsrat von EWS genehmigte die vorliegende Jahresrechnung am 27. November 2025. Sie unterliegt zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung am 26. Januar 2026. Im Folgenden werden die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze aufgeführt, soweit diese nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind. Zur langfristigen Sicherung des Unternehmens wird die Möglichkeit zur Bildung und Auflösung von stillen Reserven wahrgenommen.
Verzicht auf zusätzliche Angaben
Da die CKW AG, welche EWS kontrolliert, eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung (IFRS) erstellt, hat EWS in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften auf die Anhangsangaben zu verzinslichen Verbindlichkeiten und Revisionshonoraren sowie auf die Darstellung einer Geldflussrechnung und eines Lageberichtes verzichtet.
Nettoumsatz
Umsatzerlöse aus dem Energiegeschäft und der Netznutzung gelten als realisiert und werden als Umsatz erfasst, wenn die Lieferung erfolgt ist. Die Bemessung der Lieferung zum Geschäftsjahresabschluss erfolgt überwiegend auf Basis automatisierter Verbrauchsdaten, die durch Smart Meter übermittelt werden. Dort, wo keine Smart Meter installiert sind, finden noch manuelle Zählerablesungen statt. Sollte zum Stichtag keine vollständige Datenübermittlung möglich sein, wird der Umsatzerlös basierend auf statistischen Werten geschätzt und erfasst.
Auftragserlöse aus Gebäudetechnik und Nebengeschäften werden in dem Zeitpunkt erfasst, wo Nutzen und Gefahren an den Auftraggeber übergehen. Erträge aus dem Erbringen von Kundenaufträgen werden periodengerecht aufgrund der erbrachten Dienstleistung berechnet und erfasst. Falls es wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen, wird der zu erwartende Verlust sofort als Aufwand erfasst. Generell werden die Umsätze nach Abzug von Mehrwertsteuer und Rabatten ausgewiesen.
Sachanlagen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibung der Kraftwerke, Netzanlagen, Mobilien, IT und Fahrzeuge erfolgt linear aufgrund branchenüblicher, technisch-wirtschaftlich erwarteter Nutzungsdauern und unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Grundstücke und Gebäude werden zu Anschaffungswerten aktiviert. Auf den Gebäuden wird objektbezogen abgeschrieben, Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Anlagen im Bau sind zu Herstellkosten bewertet. Während der Erstellungsphase werden keine Abschreibungen vorgenommen. Bei Anzeichen von Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.
Immaterielle Werte
Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen bilanziert. Die planmässige Abschreibung erfolgt linear über die wirtschaftlich erwartete Nutzungsdauer. Bei Anzeichen für eine Wertminderung wird der Buchwert überprüft und gegebenenfalls angepasst. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden nur aktiviert, sofern die Aktivierungskriterien gemäss den geltenden Rechnungslegungsvorschriften erfüllt sind.
| 30.09.2025 | 30.09.2024 | ||
| TCHF | TCHF | ||
| Langfristige Rückstellungen | 21‘550 | 20’293 | |
| Rückstellungen für Energiebeschaffungsrisiken | 5’000 | 5’000 | |
| Übrige langfristige Rückstellungen | 16‘550 | 15’293 |
| Bedeutender Aktionär: | |||
| CKW AG, Luzern | 90,15% | 90,15% |
| CHF | |||
| Gewinnvortrag | 93‘444.00 | ||
| Unternehmensergebnis | 3‘944‘316.12 | ||
| Der verfügbare Bilanzgewinn beträgt | 4‘037‘760.12 |
| Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung folgende Gewinnverwendung: |
| CHF | |||
| Ausrichtung einer Dividende von 50 CHF je Aktie von nom. 100 CHF auf 30’000 Aktien | 3‘000‘000.00 | ||
| Einlage in die Freiwillige Gewinnreserve | 1‘000‘000.00 | ||
| Vortrag auf neue Rechnung | 37‘760.12 | ||
| Bilanzgewinn am 30.09.2025 | 4‘037‘760.12 |
| Sofern dieser Antrag gutgeheissen wird, werden ausgeschüttet: |
| je Aktie CHF | |||
| Dividende brutto | 100.00 | ||
| Abzüglich eidgenössischer Verrechnungssteuer von 35% | 35.00 | ||
| Dividende netto | 65.00 |
Die Dividende wird am 2. Februar 2026 überwiesen.
Die EWS AG stellt keine separate Dividendenabrechnung zu.
Schwyz, 27. November 2025
Im Namen des Verwaltungsrats
Der Präsident
Thomas Reithofer
Prüfungsurteil
Wir haben die Jahresrechnung der EWS AG (die Gesellschaft) – bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2025 und der Erfolgsrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Anhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung auf den Seiten 10 bis 15 dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Sonstige Informationen
Der Verwaltungsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Geschäftsbericht enthaltenen Informationen, aber nicht die Jahresrechnung und unseren dazugehörigen Bericht.
Unser Prüfungsurteil zur Jahresrechnung erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und wir bringen keinerlei Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu zum Ausdruck.
Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur Jahresrechnung oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die Jahresrechnung
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA-CH durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA-CH üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemässes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in der Jahresrechnung aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Ausserkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
– gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten Internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
– beurteilen wir die Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängenden Angaben.
– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Verwaltungsrat angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bericht auf die dazugehörigen Angaben in der Jahresrechnung aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Berichts erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Geschäftstätigkeit zur Folge haben.
Wir kommunizieren mit dem Verwaltungsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschliesslich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung identifizieren.
Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und PS-CH 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes Internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.
Aufgrund unserer Prüfung gemäss Art. 728a Abs. 1 Ziff. 2 OR bestätigen wir, dass der Antrag des Verwaltungsrates dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht, und empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.
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