Die Baubewilligung ist ein zentrales Element des Bauprozesses in der Schweiz. Sie stellt sicher, dass Neu‑, Um- und Anbauten den gesetzlichen und planerischen Vorgaben entsprechen. Die Baubewilligung wird von der zuständigen Gemeinde- oder Stadtbauverwaltung erteilt und muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die in den kantonalen Baugesetzen und Baureglementen festgelegt sind.
Die Baufreigabe hingegen wird nach Erhalt der Baubewilligung erteilt. Sie setzt voraus, dass vor Baubeginn alle Auflagen erfüllt sind und der Bauentscheid rechtskräftig ist. Erst dann kann die Baufreigabe durch die zuständigen Behörden erteilt werden. In der Praxis wird die Baufreigabe oft als Bestandteil der Baubewilligung betrachtet, da sie den Baubeginn ermöglicht.
Punkte die für die Baufreigabe benötigt werden:
- Bauplatzinstallation (Kran, ToiToi, etc.)
- Zufahrten und Parkplätze für Arbeiter und Bewohner
- Flugrouten von Helikoptern bei Bauten im Gebirge
- Entsorgungskonzept von Materialien
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