Baubewilligung und Baufreigabe

Baubewilligung und Baufreigabe

Die Bau­be­wil­li­gung stellt sicher, dass Bau­vor­ha­ben den gesetz­li­chen Vor­ga­ben ent­spre­chen, wäh­rend die Bau­frei­gabe nach Erfül­lung aller Auf­la­gen den Beginn der Bau­ar­bei­ten ermöglicht.

Die Bau­be­wil­li­gung ist ein zen­tra­les Ele­ment des Bau­pro­zes­ses in der Schweiz. Sie stellt sicher, dass Neu‑, Um- und Anbau­ten den gesetz­li­chen und pla­ne­ri­schen Vor­ga­ben ent­spre­chen. Die Bau­be­wil­li­gung wird von der zustän­di­gen Gemeinde- oder Stadt­bau­ver­wal­tung erteilt und muss bestimmte Vor­aus­set­zun­gen erfül­len, die in den kan­to­na­len Bau­ge­set­zen und Bau­re­gle­men­ten fest­ge­legt sind.

Die Bau­frei­gabe hin­ge­gen wird nach Erhalt der Bau­be­wil­li­gung erteilt. Sie setzt voraus, dass vor Bau­be­ginn alle Auf­la­gen erfüllt sind und der Bau­ent­scheid rechts­kräf­tig ist. Erst dann kann die Bau­frei­gabe durch die zustän­di­gen Behör­den erteilt werden. In der Praxis wird die Bau­frei­gabe oft als Bestand­teil der Bau­be­wil­li­gung betrach­tet, da sie den Bau­be­ginn ermöglicht.

Punkte die für die Bau­frei­gabe benö­tigt werden:

  • Bau­platz­in­stal­la­tion (Kran, ToiToi, etc.)
  • Zufahr­ten und Park­plätze für Arbei­ter und Bewohner
  • Flug­rou­ten von Heli­ko­ptern bei Bauten im Gebirge
  • Ent­sor­gungs­kon­zept von Materialien

Kon­takt

Manuel Ehrler
Manuel Ehrler
Bau­lei­ter Hochbau