Mit der Baueingabe bei der Gemeinde wird die Genehmigung für das Bauvorhaben beantragt. Die Baueingabe ist notwendig, damit die Gemeinde prüfen kann, ob das Bauvorhaben den Vorschriften, Plänen und Reglementen entspricht. Bei der Baueingabe wird unter anderem geprüft, ob sich das Projekt in die Umgebung einfügt, die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden und keine Nachteile für die Nachbarn oder die Umwelt entstehen. Wird die Baueingabe genehmigt, gibt dies allen Beteiligten die Sicherheit, dass das Projekt wie geplant umgesetzt werden kann.
Je nach Region, in der ein Projekt realisiert werden soll, gibt es spezielle Auflagen, zum Beispiel im BLN-Gebiet. Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) bezeichnet die typischsten und wertvollsten Landschaften der Schweiz. 19 Prozent der Landesfläche sind als BLN-Gebiete ausgeschieden. Diese Gebiete sind nach Auffassung des Bundes ungeschmälert zu erhalten. Allerdings unter Einbezug von Wiederherstellungs- oder angemessenen Ersatzmassnahmen mit grösstmöglicher Schonung der Umgebung.
Mit dem Link zur BLN-Karte können Sie überprüfen, ob ihr Bauvorhaben im BLN-Gebiet liegt.
Unsere Spezialist*innen des Bereichs Energetische Gebäudesanierung beraten Sie fachkundig, welche zusätzlichen Dinge bei Baueingaben und weiteren Aufgaben in speziellen Gebieten beachtet werden müssen.
Gerne übernehmen wir für Sie folgende Aufgaben:
- Erstellung Sanierungskonzept
- Plangrundlagen für Baueingabe
- Energie- Brand- und Schallschutznachweis
- Machbarkeitsstudien
- Kostenvoranschläge
- Abklärungen zu Fördergeldern
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