Beide Kantone bieten zudem spezifische Förderprogramme für Photovoltaikanlagen und energieeffiziente Heizsysteme an. Im Kanton Luzern werden zusätzlich Solarenergie und energieeffiziente Neubauten nach Minergie-Standard gefördert. Hauseigentümer*innen können kostenlose Energieberatungen in Anspruch nehmen, um sich bei der Planung von Sanierungen unterstützen zu lassen.
Fördergelder sind in der Regel an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie zum Beispiel eine Mindestenergieeinsparung. Anträge müssen über die jeweiligen kantonalen Portale eingereicht werden. Die Höhe der Förderung variiert je nach Massnahme und erwartetem Energieeinsparpotenzial.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich bei einem/einer «Energieberater*in», «GEAK-Expert*in» oder «Impulsberater*in erneuerbar heizen» über die genauen Anforderungen und Antragsprozesse informieren. Die Förderanträge müssen zwingend vor dem Baubeginn eingereicht werden. Andernfalls gewähren die Behörden keine Fördergelder.
Ab einer Fördersumme von 10’000 Franken wird vom Gesetzgeber ein GEAK-Beratungsbericht verlangt. Auch bei kleineren Projekten im Bereich der energetischen Gebäudesanierung ist ein GEAK-Bericht empfehlenswert, da dieser einen optimalen Gesamtüberblick über die Ist-Situation bietet und alle realisierbaren Möglichkeiten aufzeigt.
Unsere Spezialist*innen des Bereichs Energetische Gebäudesanierung beraten Sie fachkundig und unterstützen Sie bei folgende Aufgaben:
- GEAK Plus Beratungsbericht
- Impulsberatung erneuerbar heizen
- Einreichen der Fördergelder mit allen nötigen Unterlagen wie Pläne, Berechnungen etc.
- Begleitung der Arbeiten
- Massaufnahme Gebäude mit Drohne und Scanner
Kontakt
Weitere Beiträge zum Thema