Investitionen, welche dem Umweltschutz dienen und Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau können bei den Steuern abgezogen werden.

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Inves­ti­tio­nen, welche dem Umwelt­schutz dienen und Rück­bau­kos­ten im Hin­blick auf einen Ersatz­neu­bau können bei den Steu­ern abge­zo­gen werden.

Seit dem Steu­er­jahr 2020 sind diese Abzüge mög­lich. Die Abzüge müssen jedoch zwin­gend in der Steu­er­pe­ri­ode in Abzug gebracht werden, in wel­cher die Kosten ver­ur­sacht wurden. Wird das Rein­ein­kom­men in der Steu­er­erklä­rung abzüg­lich der Inves­ti­tio­nen nega­tiv, können die übri­gen Kosten ins nächste Jahr über­tra­gen werden. Die Inves­ti­ti­ons­kos­ten könne jedoch Maxi­mal bis zwei Jahre nach der Ver­ur­sa­chung der Inves­ti­tion abge­zo­gen werden. (vgl. §32 Abs. 2 Bst. a letz­ter Satz StG)

Wei­tere Infos finden Sie auf der Web­seite des Kan­tons Schwyz unter «Hilfs­for­mu­lar Ener­gie­spar- und Rück­bau­kos­ten sowie Über­tra­gung auf die Folgeperiode».

Beispiel

In diesem Bei­spiel beträgt das Rein­ein­kom­men CHF 80‘000 und die Inves­ti­tion in die ener­ge­ti­sche Sanie­rung CHF 220‘000. Im ersten Steu­er­jahr können somit CHF 80‘000 in Abzug gebracht werden. Die rest­li­chen CHF 140‘000 werden ins nächste Jahr über­nom­men. Dort können erneut CHF 80‘000 abge­zo­gen werden. Die übri­gen CHF 60‘000 können dann im dar­auf­fol­gen­den Jahr ange­rech­net werden.

Die Instal­la­tion von Solar­an­la­gen dient der Ener­gie­ein­spa­rung. Des­halb können diese Kosten von den Steu­ern abge­zo­gen werden. Die Kosten können in den fol­gen­den zwei Steu­er­jah­ren über­tra­gen werden, wenn das Rein­ein­kom­men im Jahr der Instal­la­tion nega­tiv war. Beach­ten Sie jedoch, dass dies erst fünf Jahre nach dem Haus­bau mög­lich ist. Ansons­ten gelten diese Kosten als Teil der Baukosten.

Kosten können im jewei­li­gen Jahr abge­zo­gen werden, in wel­chem die Rech­nung aus­ge­stellt wird. Das Rech­nungs­da­tum ist ent­schei­dend. Bei Pro­jek­ten über meh­rere Jahre kann es vor­kom­men, dass Vor­aus­zah­lungs­rech­nun­gen (Akonto) und die Schluss­rech­nung in unter­schied­li­chen Steu­er­jah­ren in Abzug gebracht werden müssen.

Download zusammengefasstes Merkblatt Steuern optimieren

Kon­takt

Manuel Ehrler
Manuel Ehrler
Bau­lei­ter Hochbau